Wir erhalten ein Erfolgshonorar, weil Sie
mit unserer Information und Hilfe einen Anspruch geltend machen können,
der Ihnen ansonsten unbekannt geblieben wäre. Voraussetzung ist das Zustandekommen
einer Honorarvereinbarung, in der Sie uns mit branchenüblichen 20% bis
30% zuzüglich gesetzlicher Mehrwertssteuer an dem Betrag beteiligen, der
Ihnen zufällt. Die genaue Prozenthöhe richtet sich nach der Dauer
und dem Aufwand der Ermittlungen. Sie können unser Honorar steuerlich geltend
machen.
Wir brechen unsere Dienstleistungen nicht ab, wenn wir Sie gefunden
haben!
Wir begleiten Sie bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche und erledigen viele
bürokratische und organisatorische Schritte für Sie. Wir behalten
den Überblick und sind die Mittler der Erbengemeinschaft, bei welchen alle
Fäden zusammenlaufen und Informationen kommuniziert werden. Wir sind mit
unserer Arbeit und allen Unkosten in Vorleistung gegangen und tun dies weiterhin
bis zur Auszahlung der Ansprüche an Sie. Die Auslagen umfassen in den meisten
Fällen die Kosten für Rechtsbeistand, Notar und den Erbschein mit
allen Belegen, die zur Nachweisführung Ihres Erb- anspruchs erforderlich
sind.
Wir leisten mehr als andere Büros, da wir Erbscheine für
die notarielle Beurkundung entwerfen und die Auseinandersetzung der Erbteile
innerhalb der Erbengemeinschaft mit anwaltlichem Beistand durchführen können.
Für das gerichtliche Erbscheinverfahren dokumentieren wir Ihre Familienstellung
nachvollziehbar durch urkundliche Nachweise und grafische Darstellungen.